Kündigung mitten im Automatisierungsprojekt: was mit dem halben Ablauf geschieht
Der Auftraggeber darf jederzeit aussteigen, zahlt aber den Preis abzüglich des Ersparten. Für einen Betrieb zählt vor allem, wie der halb umgestellte Ablauf am nächsten Morgen weiterläuft.
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Eine Kündigung mitten im Projekt ist im Werkvertragsrecht ausdrücklich vorgesehen: Nach § 648 BGB darf der Auftraggeber jederzeit aussteigen. Für einen Betrieb steht danach eine praktische Frage im Raum und keine juristische — die Hälfte der Arbeit läuft schon automatisch, die andere Hälfte noch von Hand.
Kündigung ohne Grund: was der Ausstieg kostet
Der Auftraggeber braucht keine Begründung und keine Zustimmung. Bezahlt wird trotzdem: Das vereinbarte Entgelt bleibt bestehen, abgezogen wird, was der Auftragnehmer durch das Ende an Aufwand spart und was er mit der frei gewordenen Zeit anderswo verdient. Für den Teil, der nie gebaut wurde, arbeitet § 648 Satz 3 BGB mit einer Vermutung, die beide Seiten widerlegen können.
Im Klartext für einen Inhaber: Ein Ausstieg ist möglich, aber nicht kostenlos, und die Rechnung wird umso unklarer, je größer der vereinbarte Block war. Ein Vorhaben, das in Abschnitte mit eigenem Ergebnis und eigener Rechnung geteilt ist — Belegerkennung, Übergabe an die Buchhaltung, Bestandsführung —, lässt sich sauber abbrechen. Ein Vorhaben mit einer einzigen Position am Schluss nicht. Der Vertragsrahmen dahinter steht im Artikel Werkvertrag.
Kündigung aus wichtigem Grund: beide Seiten
§ 648a BGB gilt in beide Richtungen und verlangt, dass die Fortsetzung unzumutbar ist. In Automatisierungsvorhaben sind die Anlässe meist handfest: Der Zugang zur Warenwirtschaft kommt seit Monaten nicht zustande, echte Belege werden nicht herausgegeben, oder es gibt niemanden im Haus, der verbindlich sagen darf, wie der Ablauf funktionieren soll. Umgekehrt kann auch der Betrieb den wichtigen Grund haben, wenn zugesagte Nachbesserungen ausbleiben.
Abgerechnet wird dann, was bis dahin geschuldet und geliefert ist. Damit darüber später Klarheit herrscht, sieht § 648a Absatz 4 BGB die gemeinsame Feststellung des Leistungsstands vor: ein Termin, an dem beide Seiten aufschreiben, welcher Teil des Ablaufs läuft, welcher nicht und was offen ist. Wer ohne triftigen Grund fernbleibt, trägt anschließend die Beweislast. Für bereits gebilligte Abschnitte ändert sich nichts — was das heißt, beschreibt der Artikel Abnahme.
Zwei Nachbarbegriffe gehören auseinandergehalten. Der Rücktritt richtet sich gegen den Vertrag als Ganzes, setzt einen Mangel und eine erfolglose Frist zur Nachbesserung voraus und führt zur Rückabwicklung. Und wird ein Kostenanschlag wesentlich überschritten, ohne dass der Auftragnehmer das zu vertreten hat, erlaubt § 649 BGB den Ausstieg gegen Bezahlung des geleisteten Teils. Eine Form schreibt das Gesetz beim allgemeinen Werkvertrag nicht vor — nur Bauverträge verlangen nach § 650h BGB Schriftform. Schriftlich erklären sollte man es dennoch, weil der Tag des Zugangs die Abrechnung teilt.
Der Rückweg auf Handarbeit
Es gibt einen Punkt, den Verträge fast nie regeln und Betriebe immer brauchen: Ein halb automatisierter Ablauf ist kein halbes Haus, das einfach stehen bleibt. Er greift in den Tagesbetrieb ein. Bricht das Vorhaben ab, müssen morgen früh trotzdem Belege gebucht und Bestände geführt werden. Vor dem Ende gehört deshalb geklärt:
- Welcher Schritt läuft bereits selbsttätig, und wer schaltet ihn ab, wenn es sein muss.
- Welche Daten sind seit der Umstellung nur noch im neuen Weg entstanden, und wie kommen sie zurück in die alte Ablage.
- Welche Zugänge und Konten laufen auf den Auftragnehmer und müssen auf den Betrieb umgeschrieben werden.
- Wer betreut die laufenden Teile weiter, bis eine Nachfolge gefunden ist.
- Was geschieht mit den Ausnahmen, die das System bisher jemandem im Haus vorgelegt hat.
Stehen diese fünf Punkte vor dem Start im Angebot, ist ein Abbruch eine Umschaltung. Stehen sie nicht darin, ist er ein Stillstand. Genau dafür ist eine saubere Leistungsbeschreibung auch dann nützlich, wenn niemand mit einem Abbruch rechnet.
Was im Betrieb bleibt — und wie wir das vorbereiten
Beim Betrieb bleiben in jedem Fall der Quellcode der gebauten Teile mit Historie, die Zugänge zu den beteiligten Systemen, die Beschreibung des Ablaufs mit Auslöser, Schritten und Ausnahmen, die Zuordnungstabellen, die im Projekt entstanden sind — Lieferantennamen, Kontenzuordnung, Artikelschlüssel — und die Nutzungsrechte an dem, was bezahlt ist. Diese Tabellen sind oft der wertvollste Teil, weil in ihnen die Arbeit an den eigenen Daten steckt.
Wir halten diesen Zustand vom ersten Tag an: Zugänge und Code stehen dem Betrieb offen, jeder Abschnitt hat ein eigenes Ergebnis und eine eigene Abrechnung, und der alte Weg bleibt benutzbar, bis der neue freigegeben ist. Ein Abbruch kostet dann Geld, aber keinen Stillstand. Auch der Abbruch ist im Angebot beschrieben: was übergeben wird, in welcher Form und wer die Zugänge zurückbekommt — festgehalten, bevor jemand daran denkt. Welche Abschnitte ein solches Projekt hat, zeigt die Leistung Prozessautomatisierung.
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Der nächste Schritt ist ein Gespräch
Ein Gespräch, dann ein Angebot mit Abnahmekriterien: Sie wissen vor dem Start, was Sie bekommen.