REST-Schnittstelle: was Betriebe davon haben
Ein Zugang, über den zwei Programme sofort Daten austauschen: woran Sie erkennen, ob Ihre Software einen hat, welche fünf Fragen an den Anbieter gehören und was der Betrieb davon merkt.
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Eine REST-Schnittstelle ist die heute gängigste Art, wie zwei Programme Daten austauschen: Ihre Warenwirtschaft gibt Bestellungen heraus, ein anderes Programm holt sie ab, ohne dass jemand exportiert oder abtippt. Für den Betrieb entscheidend ist die Frage, ob Ihre Systeme so einen Zugang anbieten und was er hergibt.
REST-Schnittstelle: was der Begriff im Betrieb bedeutet
Hinter dem Kürzel steckt keine Marke und kein Produkt, sondern eine verbreitete Bauweise für Zugänge zwischen Programmen. Praktisch heißt das: Ihre Software stellt bestimmte Angaben — Artikel, Bestände, Aufträge, Rechnungen — unter festen Adressen bereit, und ein anderes Programm darf sie mit einem Zugangsschlüssel abrufen oder ändern. Jeder Abruf geschieht einzeln, sofort und wird protokolliert.
Der Unterschied zum nächtlichen Datei-Export liegt im Zeitpunkt und in der Rückmeldung. Eine abgelegte Datei sagt nicht, ob sie angekommen ist; ein Abruf beantwortet jede Anfrage mit Erfolg oder Fehler. Für den Betrieb bedeutet das: Eine Störung fällt am selben Tag auf und nicht beim Monatsabschluss.
Woran Sie einen Zugang erkennen und was Sie den Anbieter fragen
Dafür braucht es keinen Entwickler im Haus. Vier Hinweise genügen für eine erste Einschätzung:
- Die Unterlagen des Herstellers. Findet sich auf dessen Seite ein Bereich für Entwickler mit einer Beschreibung der Aufrufe, ist der Zugang vorhanden und wird gepflegt.
- Der Tarif. Manche Hersteller schalten den Zugang erst ab einer bestimmten Stufe frei — das steht in der Leistungsübersicht, nicht im Prospekt.
- Der Marktplatz. Gibt es fertige Anbindungen zu Shop, Kasse oder Buchhaltung, existiert ein Zugang; nur passt die fertige Anbindung oft nicht auf Ihren Ablauf.
- Die Auskunft des Supports. Fragen Sie schriftlich. Eine mündliche Zusage im Verkaufsgespräch hilft später niemandem.
Steht fest, dass ein Zugang existiert, klären fünf Fragen an den Anbieter vor der Beauftragung mehr als jede Vorführung:
- Welche Angaben sind lesbar, und welche darf ein fremdes Programm ändern?
- Wie viele Abrufe sind je Stunde erlaubt, und was geschieht bei Überschreitung?
- Kündigen Sie Änderungen an, und wie lange bleibt die alte Fassung erreichbar?
- Gibt es eine Testumgebung mit Beispieldaten, in der ohne Risiko geprüft werden kann?
- Ist der Zugang im laufenden Vertrag enthalten oder wird er gesondert berechnet?
Die Antworten gehören schriftlich in die Unterlagen des Vorhabens. Wie daraus eine prüfbare Beschreibung wird, steht im Beitrag Leistungsbeschreibung.
REST-Schnittstelle im Alltag: drei Abläufe
Drei Beispiele, in denen ein solcher Zugang Handarbeit ersetzt:
- Bestellungen aus dem Onlineshop. Der Shop meldet jede Bestellung, die Warenwirtschaft legt Auftrag und Kunden an, die Versandnummer läuft zurück zum Käufer.
- Kassenzahlen am Abend. Jede Kasse gibt ihren Tagesabschluss heraus; die Zahlen stehen am Morgen zusammengefasst bereit, statt einzeln zusammengesucht zu werden.
- Bestände für den Einkauf. Lagerbestände werden abgerufen und mit offenen Bestellungen verrechnet, sodass der Einkauf mit einem Stand arbeitet und nicht mit drei Tabellen.
In einem anonymisierten Projekt wurden auf diesem Weg acht Kassen täglich ohne manuelle Eingabe zusammengeführt, mit einem Abgleich auf den Cent. Der Nutzen lag weniger in der gesparten Zeit als in der Verlässlichkeit der Zahl, mit der am Morgen gearbeitet wurde.
Wenn es keinen Zugang gibt: Datei, Portal, Abtippen
Manche Systeme bieten nichts dergleichen an, besonders ältere Branchenlösungen. Dann bleiben drei Wege, und alle drei haben ihren Preis. Der Datei-Export ist der übliche Ersatz: Er funktioniert, ist aber immer einen Lauf alt und meldet keine Fehler. Der Umweg über die Benutzeroberfläche — ein Programm, das wie ein Mensch klickt — bricht bei jeder Änderung der Maske. Und der unmittelbare Griff in die Datenbank des Herstellers verstößt häufig gegen dessen Nutzungsbedingungen.
Fehlt der Zugang dauerhaft und blockiert er den Betrieb, ist das ein Argument beim nächsten Systemwechsel und ein Punkt für die Anforderungsliste, bevor ein neuer Vertrag unterschrieben wird. Für den Austausch mit Handelsketten führt der Weg ohnehin über eine EDI-Schnittstelle; wie sich beide Wege in einem gewachsenen Betrieb ergänzen, ordnet der Beitrag zur Systemintegration ein.
Was die Einführung im Haus verlangt
Aufwand entsteht selten am Zugang selbst, sondern an den Regeln davor: Welches System führt welche Angabe, wie werden Artikelnummern beider Seiten einander zugeordnet, was geschieht mit Fällen, die keine Regel trifft. Diese Klärung ist Arbeit im Betrieb und lässt sich nicht einkaufen; ohne sie überträgt eine Anbindung nur schneller, was vorher schon uneinheitlich war.
Wir gehen deshalb in dieser Reihenfolge vor: Bestandsaufnahme der Systeme und ihrer Zugänge, Beschreibung je Datenfluss mit Richtung, Auslöser und Prüfregel, danach ein Probelauf mit echten Daten neben dem bisherigen Weg. Umgeschaltet wird erst, wenn der Probelauf über mehrere Durchgänge keine Abweichung mehr wirft. Was dazugehört, steht auf der Seite Prozessautomatisierung.
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